IGP zu Glyphosat: Unverständnis über beschlossenes Teilverbot
Wissenschaftliche Faktenbasis belegt Sicherheit des Wirkstoffs bei sachgemäßer Anwendung.
Mit Unverständnis reagiert die IndustrieGruppe Pflanzenschutz (IGP) auf das heute im Nationalrat beschlossene Teilverbot von Glyphosat.
„Aktuell läuft gerade das Wiederzulassungsverfahren für Glyphosat in Europa, das voraussichtlich 2022 abgeschlossen sein wird und 1.500 wissenschaftliche Studien und Analysen berücksichtigt. Dieses Verfahren wird offen und transparent geführt. Alle Daten, Studien und Protokolle von Sitzungen zwischen dem Antragsteller und den vier Bewertungsbehörden sind über die Website glyphosate.eu zugänglich. Das Ergebnis der aktuellen Bewertungen hätte abgewartet werden sollen“, so der Obmann der IGP, Christian Stockmar. „Alle Gesundheitsbehörden weltweit, darunter auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), bestätigen die Sicherheit des Wirkstoffs bei sachgemäßer Anwendung der Produkte.“
Zudem gewährleisten Pflanzenschutzmittel gerade für den vom Teilverbot betroffenen Bereich Haus und Kleingarten bei sachgemäßer Anwendung eine hohe Sicherheit für Mensch, Haustiere, Nützlinge und die Umwelt sowie eine schonende und effiziente Wirkung bei schneller Abbaubarkeit. „Es ist daher keinesfalls nachvollziehbar, warum Einschränkungen für private Anwender beschlossen wurden“, so Stockmar.