Glyphosat-Verbot ist Schaden für Landwirtschaft und Umwelt
Glyphosat ist wichtiger Beitrag für bodenschonende Bewirtschaftung, spart CO2-Emissionen und ist Grundlage einer wettbewerbsfähigen heimischen Landwirtschaft
Als einen Beschluss zulasten von Umwelt und Landwirtschaft kritisiert die IndustrieGruppe Pflanzenschutz (IGP) die Ankündigung der FPÖ, mit der SPÖ ein Glyphosat-Verbot durchsetzen zu wollen. „Glyphosat ist ein in der Landwirtschaft und vor allem bei bodenerhaltenden Anbauweisen nicht wegzudenkender Wirkstoff. Beim Pflügen etwa ist eine ähnliche Wirkungsäquivalenz zur Bekämpfung von Unkraut nur durch ein bis drei Bearbeitungsgänge zu erreichen, was unweigerlich zur Zunahme von Bodenerosion und zu einem rapiden Anstieg der CO2-Emissionen durch vermehrte Überfahrten führen würde. Zudem würde sich ein Verbot von Glyphosat negativ auf Ertrag und Qualität des Erntegutes auswirken. Das Ergebnis wären der Verlust der Wettbewerbsfähigkeit für die heimischen Landwirte, sinkende Erträge und eine zunehmende Abhängigkeit von Importen aus dem Ausland“, so IGP-Obmann Christian Stockmar.
Die IGP kritisiert zudem die Argumentation der FPÖ: „Argumentiert man mit einer Gefahr einer Substanz oder der Einstufung der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC), dann müssten Alkohol, Wurst und Fleisch verboten werden, die höher eingestuft wurden als Glyphosat“, unterstreicht Stockmar. Es besteht in der seriösen Wissenschaft und auf Basis von 3.300 Studien zudem Konsens zur Sicherheit von Glyphosat bei sachgemäßem Einsatz. Dieser Konsens wird von zahlreichen Gesundheitsbehörden weltweit bestätigt. Dazu gehören:
- die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) sowie zahlreiche Expertinnen und Experten der Risikobewertungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten
- die US-amerikanische Umweltbehörde EPA
- die kanadische Bewertungsbehörde Pest Management Regulatory Agency (PMRA)
- die australische Bewertungsbehörde Australian Pesticides and Veterinary Medicines Authority (APVMA)
- die japanische Food Safety Commission
- die neuseeländische EPA
- das Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues (JMPR)
- das Deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und
- die Europäische Chemikalienagentur (ECHA)