Zulassungsverfahren
Die Pflanzenmedizin befasst sich mit der Gesunderhaltung von Pflanzen und forscht dazu an Kulturpflanzen sowie Schädlingen, Krankheiten und Unkraut. Dieses Wissen wird genutzt, um Pflanzenschutzmittel zu entwickeln, die die Pflanzen bei der Abwehr von Schadfaktoren unterstützen. In der Landwirtschaft werden bei allen pflanzenbaulichen Produktionsformen Pflanzenschutzmittel eingesetzt, denn kein Landwirt kann auf den Schutz seiner Kulturpflanzen verzichten.
Zulassungsverfahren garantiert sichere Produkte
Den sicheren Einsatz von Pflanzenschutzmitteln stellen zahlreiche Gesetze und Verordnungen sicher. Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln wird in der Europäischen Union durch die EU-Verordnung 1107/2009 geregelt. Dem geht ein mehrstufiges und strenges Zulassungsverfahren voraus. Dies erfolgt im Wesentlichen in drei Schritten:
1.) Bewertung und Genehmigung des Wirkstoffs auf EU-Ebene
2.) Zonale Bewertung von Pflanzenschutzmitteln durch je einen Mitgliedsstaat in den drei Zonen Nord, Mitte und Süd.
3.) Nationale Bewertung und Zulassung eines Pflanzenschutzmittels: In Österreich führen die Bewertung die Experten der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) durch. Die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels erfolgt durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES).
Sämtliche Bestandteile eines Pflanzenschutzmittels werden bewertet und geprüft. Damit wird gewährleistet, dass Pflanzenschutzmittel für Mensch, Tier und Umwelt sicher sind.
Strenge Anwendungsauflagen für Landwirte
Im Zuge des Bewertungs- und Zulassungsverfahrens werden auch die Bedingungen und Auflagen festgelegt, unter denen das Pflanzenschutzmittel angewendet werden darf. Dazu zählen u.a. die zu behandelnden Kulturarten sowie der Zeitpunkt und die Häufigkeit der Anwendung. In der nationalen Bewertung werden auch die lokale Relevanz des zu bekämpfenden Schaderregers, die hinreichende Wirksamkeit in der beantragten Aufwandmenge und die Pflanzenverträglichkeit berücksichtigt. Das Ziel des Pflanzenschutzmittel-Einsatzes ist, dass der zu bekämpfende Schadorganismus – Unkraut, Schädling oder Krankheitserreger – auf ein wirtschaftlich vertretbares Maß zurückgedrängt wird (weitere Infos siehe Zusammenfassung zur Zulassung).
In den letzten Monaten wurden einzelne Wirkstoffe und Wirkstoffgruppen medial diskutiert. Dadurch war zunehmend auch der Zulassungs- und Risikobewertungsprozess von Pflanzenschutzmitteln im Fokus. Die IndustrieGruppe Pflanzenschutz und ihre Mitgliedsunternehmen sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Sie unterstützen daher das allgemeine Ziel, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Risikobewertung und in die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zu erhöhen (weitere Infos siehe Position der IGP zur Transparenz im Zulassungsprozess).