Vorgaben einhalten
Der Landwirt selbst hantiert mit unverdünnten Pflanzenschutzmitteln. Deshalb ist es wichtig, dass er bei Transport, Lagerung und Ausbringung entsprechend umsichtig und verantwortungsvoll handelt. Zur Vermeidung von Gesundheitsschädigungen beim Verkehr, Handel und Umgang mit Pflanzenschutzmitteln werden im Rahmen der amtlichen Zulassung bestimmte Maßnahmen verordnet. Dazu zählen Kennzeichnungsauflagen (Gefahrensymbole) und die Gebrauchsanleitung.
Sorgfältige Anwendung für optimale Wirkung
Wenn mit Pflanzenschutzmitteln hantiert wird, sollten Handschuhe und je nach Anwendung und Substanz auch entsprechende Sicherheitskleidung getragen werden. Besondere Sorgfalt gilt bei der Dosierung des Pflanzenschutzmittels und der Anwendung, die vom richtigen Zeitpunkt und – je nach Pflanze und Standort – von diversen Bedingungen abhängt. Wenn das Pflanzenschutzmittel ausgebracht wird, ist darauf zu achten, dass die Abstandsauflagen zu Gewässern eingehalten werden. Nach jeder Ausbringung sollten die Ausbringungsgeräte gereinigt werden.
Pflanzenschutzmittel müssen ordnungsgemäß und außer Reichweite von Kindern und Haustieren gelagert werden. Ist das Pflanzenschutzmittel aufgebraucht bzw. gibt es Reste, die nicht mehr gebraucht werden, werden die leeren Behälter bzw. die Reste bei der Problemstoffsammlung entsorgt.
Weitere Infos zur richtigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gibt es im „Handbuch Anwendungssicherheit“ des deutschen IndustrieVerbands Agrar.