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IGP zu Biozid-Einkaufstest: Kampagnisierung gegen geprüfte Haushaltsmittel

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Global 2000 diskreditiert erneut sichere und erprobte Produkte

Die IndustrieGruppe Pflanzenschutz (IGP) ortet bei den Global 2000-Einkaufstests zu Schädlingsbekämpfungsmitteln im Fachhandel einen weiteren Versuch der kontinuierlichen Kampagnisierung gegen einzelne Produktgruppen und Wirkstoffe. Kritik äußert die IGP aber vor allem daran, dass die Einkaufstests vom Global 2000-Pestizidreduktionsprogramm (PRP) angekündigt wurden. Dazu Christian Stockmar, Obmann der IGP: „Erneut werden geprüfte Haushaltsmittel zugunsten der Kampagnisierung diskreditiert. Geht es nach Global 2000, sollen geprüfte und erprobte Haushaltsmittel wie Mottensäckchen, Ameisenpulver und Insektensprays längerfristig vom Markt verschwinden.“

Die IGP stellt zudem folgende Forderungen und Behauptungen von Global 2000 richtig:

• Es wird gefordert, dass die gelisteten Biozide in den Märkten versperrt werden sowie eine umfassende Beratung zu den Produkten zu erfolgen habe.
Die von Global 2000 genannten Produkte weisen keine Eigenschaften auf, die ein Verbot der Abgabe im Wege der Selbstbedienung an private Konsumenten vorschreiben würden. Die Produkte wurden speziell an die Anforderungen und Bedürfnisse der Konsumenten angepasst und sind sicher und einfach in der Handhabung.

• Global 2000 unterscheidet nicht zwischen Wirkstoff und Produktgemisch.
Viele Wirkstoffe sind in einer so geringen Menge enthalten, dass diese laut CLP-Verordnung (Verordnung für Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe und Gemische) nicht einmal ausgewiesen werden müssten. Die Gefahrenhinweise von Global 2000 beziehen sich auf den Wirkstoff, der in seiner Reinform dem Konsumenten nicht zugänglich ist.

• Global 2000 betont, dass die genannten Produkte hormonell wirksam, erbgutschädigend oder fortpflanzungsschädigend seien.
Keiner der von der NGO gelisteten Wirkstoffe erfüllt die Kriterien für endokrine Disruptoren laut Artikel 5 der Biozidverordnung. Die EU-Kommission erachtet solche Zuordnungen, wie jene von Global 2000, als unzulässig.

• Die NGO behauptet, die Produkte seien gefährlich, „hoch riskant“ und enthielten „viele hochproblematische Stoffe“.
Damit verbunden ist der Versuch der Unterminierung des europäischen Zulassungsverfahrens. Die Wirkstoffe haben eine langwierige Entwicklungszeit von rund zehn Jahren und aktuell ein strenges Zulassungsverfahren zu durchlaufen, mit dem Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und einfache Handhabung gewährleistet werden. Die Produkte werden auch ständig überprüft. So wird sichergestellt, dass keine Wirkstoffe und Biozide auf den Markt gebracht werden, die ein unannehmbares Risiko für Mensch, Tier und Umwelt darstellen könnten. Auch was Verpackung und Warnhinweise betrifft, entsprechen sämtliche Produkte den gesetzlichen Vorgaben.