Geplantes Glyphosat-Gesetz widerspricht EU-Recht
Glyphosat ist sicher und wesentlicher Beitrag zum Bodenschutz
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat den Gesetzesentwurf für ein geplantes Glyphosat-Verbot in Österreich neuerlich an die Europäische Kommission zur Prüfung übermittelt. Die Europäische Kommission hatte den ersten Antrag aufgrund formaler Fehler zurückgewiesen. Die IndustrieGruppe Pflanzenschutz rechnet auch für den neuerlichen Antrag mit einer Zurückweisung, da die Voraussetzungen für ein Verbot nicht erfüllt werden. (Mehr lesen)
Das EU-Recht erachtet einen „nationalen Alleingang" nur unter zwei Bedingungen als durchführbar: Es müssten neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorgelegt oder spezielle Probleme etwa für Umwelt oder Gesundheit in Österreich nachgewiesen werden. Beide Fälle liegen nicht vor. Dies bestätigten auch der ehemalige EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung (P-002153/2019), eine Studie von Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer (Uni Innsbruck) und eine Studie der Universität für Bodenkultur (BOKU 2019).
Glyphosat leistet Beitrag zu Bodenschutz
Glyphosat ist ein wesentlicher Baustein für den Boden- und Erosionsschutz sowie zur Unkrautregulierung vor und kurz nach der Aussaat. Es trägt damit wesentlich zu höheren Erträgen und Qualitäten des Ernteguts sowie damit auch zur Selbstversorgung in Österreich bei. Studien belegen zudem die Sicherheit von Glyphosat.